Fort- und Weiterbildung im KSB

In erster Linie dienen unsere praxisnahen Fort- und Weiterbildungen allen tätigen Übungsleiter/innen zum Erhalt ihrer Lizenzgültigkeit. Spätestens nach vier Jahre bedarf es hierfür des Erwerbs von mindestens 15 Lizenzpunkten durch die Teilnahme an einer Fortbildung im Umfang von 15 Lerneinheiten. Dabei ist es allerdings nicht entscheidend, dass die 15 Lerneinheiten an einem Stück absolviert werden. Viele unserer Weiterbildungsangebote finden inzwischen als Tagesveranstaltungen mit der Anrechnung von acht Lizenzpunkten statt. Mit dem Besuch von zwei Tagesveranstaltungen vor dem Ablaufdatum der Lizenzgültigkeit ist auch damit die Voraussetzung zur Verlängerung der Lizenzgültigkeit erfüllt.

Beachtet werden sollte, dass die ausgewählten Fortbildungsmaßnahmen auch zur jeweiligen Lizenz passen. So ist es zum Beispiel nicht möglich, mit dem Besuch einer Fortbildung für Übungseiter/innen-B im Bereich „Bewegungsförderung“ eine ÜL-B-Lizenz im Bereich „Rehabilitationssport“ zu verlängern. Auch die Teilnahme an Fortbildungen, die ausschließlich zur Verlängerung der ÜL-C-Lizenz gedacht sind, führen nicht zur Verlängerung einer ÜL-B-Lizenz. Umgekehrt ist dies aber durchaus der Fall, denn die Teilnahme an einer ÜL-B Fortbildung im Umfang von 15 Lizenzpunkten verlängert automatisch auch die Lizenzgültigkeit für ÜL-C-Lizenzinhaber/innen. Ob und in welchem Umfang ein Fortbildungsangebot zur Verlängerung Ihrer Lizenz führt, finden Sie auf unserem Qualifizierungsportal bei jeder einzelnen Maßnahme im Bereich „Lizenzen“ angegeben.

Unser Fort- und Weiterbildungsangebot steht darüber hinaus allen Interessierten offen, auch wenn es gerade nicht um die Verlängerung einer Lizenz geht. Wer auch ohne Lizenz Interesse an einem bestimmten Thema hat oder gerne mal in eine unserer Bildungsmaßnahmen im Sport hineinschauen möchte, ist jederzeit herzlich willkommen.

Neuerung beim Ablaufdatum der Lizenzgültigkeit

Ab dem Jahr 2020 wird es deutschlandweit eine einheitliche Veränderung beim Ablaufdatum der Lizenzgültigkeit geben. Galt bisher für alle Lizenzinhaber der 31.12. eines bestimmten Jahres als Ablauftag der Lizenzgültigkeit, so wird dies zukünftig für jede Lizenz ein individuelles Datum sein. In jedem Lizenzausweis befindet sich ein Datum mit dem Ausstellungstag. Alle Lizenzinhaber sind ab 2020 gehalten, bis zum Datumstag vor diesem Ausstellungsdatum ihre notwendigen 15 Lizenzpunkte für die Verlängerung der jeweiligen Lizenz zu erwerben. Über diese Neuerung werden alle Lehrgangsteilnehmer/innen in allen unseren Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ausführlich informiert.