Neue Schwerpunktförderung für Sportvereine im Mühlenkreis

Als ein Ergebnis des zweijährigen Sportentwicklungsprozesses für den Kreis Minden-Lübbecke hat der Kreistag im Juni 2024 die Sportförderrichtlinien neu verabschiedet. Erweitert wurden die Richtlinien um eine Schwerpunktförderung, die sich direkt an die Sportvereine richtet. Hierfür hat der Landkreis zunächst jährlich einen neuen Förderbetrag in Höhe von 25.000 Euro vorgesehen. Die förderfähigen Aktivitäten und Schwerpunkte orientieren sich an den Handlungsempfehlungen aus dem Sportentwicklungsprozess und variieren von Jahr zu Jahr. Für 2024 werden insbesondere Vereinsideen und -projekte in den Bereichen „Ehrenamtliches Engagement im Sportverein“, „Zusammenarbeit von Sportverein und Schule“ sowie „Kooperationen von Vereinen untereinander“ bevorzugt gefördert.
Ansprechpartner für die neue Schwerpunktförderung ist der Sportbeauftragte des Kreises Minden-Lübbecke, der alle interessierten Vereine beratend unterstützt und das Förderverfahren durchführt. Die aktuell geförderten Schwerpunkte, die Sportförderrichtlinien und auch das Antragsformular für eine Förderung finden sich auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

Neben der neuen Schwerpunktförderung ist die Förderung des Leistungssports und die Unterstützung überregional bedeutsamer Sportveranstaltungen ein besonderes Anliegen des Kreises Minden-Lübbecke. Welche weiteren Möglichkeiten der Förderung sich hier für Sportvereine, aber auch für Einzelsportler*innen und Sportmannschaften bieten, zeigen die Sportförderrichtlinien auf. Und natürlich findet auch der Kreissportbund Minden-Lübbecke eine nachhaltige Unterstützung durch den Kreis Minden-Lübbecke.