Ein Zuschuss ohne viel Aufwand
Über das Förderportal des Landessportbundes NRW kann jeder Sportverein einmal pro Jahr eine Zuwendung für die „Leitung der Übungsarbeit von Sport treibenden Übungsgruppen in Sportvereinen, vorrangig im Rahmen von Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung“ beantragen.
Voraussetzung für den Zuschuss ist unter anderem, dass der Sportverein für seine Trainings- und Sportgruppen Jugendleiter/innen, Übungsleiter/innen und Trainer/innen einsetzt, die über eine gültige Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes verfügen oder staatlich geprüfte Turn-, Sport- oder Gymnastiklehrer/innen sind. Zudem muss der Sportverein in der Jugendarbeit aktiv sein oder zumindest als reiner Seniorensportverein durch den Landessportbund NRW anerkannt sein.
Der Stichtag für die Abgabe des Zuschussantrages ist in jedem Jahr der 31. Mai. Gewährt wird die Zuwendung in sog. Zuschusseinheiten, die abhängig sind von der Anzahl der Jahresübungsstunden, der Anzahl der dabei eingesetzten anerkannten Leiter/innen sowie der Mitgliederzahl in der Jugendabteilung des Vereins. Die Höhe einer Zuschusseinheit ist je nach gesamten Antragsvolumen von Jahr zu Jahr leicht unterschiedlich.
Alle weiteren Details zu diesem Programm finden Sie in den offiziellen Richtlinien im Downloadbereich. Einen Förderantrag können Sie direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW stellen. Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.