4,8 Mio. Euro für die Mühlenkreis-Sportvereine
Gemeinnützige Sportorganisationen, die über eine eigene Sportstätte verfügen oder auch einen langfristigen Pachtvertrag mit einer sog. „Dach und Fach“-Verantwortung für eine Sportstätte abgeschlossen haben, können diese mit Unterstützung des Landes NRW umfangreich modernisieren.
Gefördert werden projektbezogene Investitionsmaßnahmen ab mindestens 10.000 Euro zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, zum Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf energetischer, digitaler Modernisierung, Geschlechtergerechtigkeit, der Herstellung von Barrierefreiheit bzw. -armut und auf Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport. Nicht vorgesehen ist das Geld dagegen zur Ablösung von Krediten oder zum Kauf von Gebäuden und Grundstücken.
Je Kommune in NRW steht bis zum Jahr 2022 einmalig der fünffache Betrag der kommunalen Sportpauschale des Jahres 2018 zur Verfügung. Für die 11 Kommunen des Kreises Minden-Lübbecke bedeutet dies ein Gesamtvolumen von 4,8 Mio. Euro. Sportvereine wenden sich mit ihrem Projektvorhaben an ihren jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindesportverband. Beratungen zum Programm bzw. Fragen beantwortet auch gerne unser Kreissportbund.
Nach Einreichung der Projektskizze über das Förderportal des LSB NRW erfolgt eine Vorprüfung und Empfehlung durch den Stadt- bzw. Gemeindesportverband und eine abschließende Prüfung durch die Staatskanzlei des Landes NRW. Einen Zuwendungsbescheid erhält der Sportverein dann durch die NRW.BANK als zuständige Bewilligungsbehörde.