Ein besonderes Ehrenamt:
Die Sportabzeichen-Prüfenden

Das Deutsche Sportabzeichen ist ein offizielles Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharakter. Aus diesem Grund darf die Abnahme der einzelnen Disziplinen und die Bescheinigung der Erfüllung der geforderten Bedingungen auch nur von Prüfer/innen durchgeführt werden, die im Besitz eines gültigen Prüfausweises sind.

Der Erwerb des Prüferausweises erfolgt durch die Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierung und wird nur für die Sportart ausgestellt, für die die fachliche Qualifikation und Eignung nachgewiesen ist bzw. in der die Prüferschulung/Einweisung erfolgte. Einmal jährlich, in der Regel im Frühjahr, bieten wir diese Qualifizierung an.

Für die Ausstellung eines Prüfausweises ist eine Beantragung notwendig. Das Antragsformular finden Sie im Download-Bereich. Jeder Ausweis enthält eine Identnummer, die einmalig vergeben wird und so bundesweit einem/r Prüfer/in zugeordnet ist. Der Prüferausweis ist vier Jahre gültig und kann jeweils um weitere vier Jahre verlängert werden.

Lehrkräfte, die Prüfungen abnehmen wollen, müssen ebenfalls einen Antrag auf Ausstellung eines Prüfausweises einreichen. Auch hier ist die Ausstellung kostenfrei. Der/Die verantwortliche Prüfer/in einer Schule muss Lehrkraft mit der Lehrbefähigung für Sport sein und diese mit dem Antrag entsprechend nachweisen. Die Prüfbefähigung wird grundsätzlich bei jeder Sportlehrkraft mit Abschluss „Sport“ und nachgewiesenem fundierten Wissen zu Methodik und Didaktik des Sportunterrichts angenommen. Ist an einer Schule aktuell keine berechtigte Person mit Prüfausweis tätig, können auch Prüfer/innen hinzugezogen werden, die nicht dem schulischen Bereich angehören.

Für Organisationen mit eigener Sportausbildung (z. B. Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, etc.) werden die Prüferausweise ebenfalls durch unseren Kreissportbund kostenfrei ausgestellt.