Die „Ordensverleihung“ – Urkunde und Abzeichen

Da das Deutsche Sportabzeichen ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharakter ist, werden die erreichten Leistungen auch beurkundet. Die Ausstellung der Urkunde erfolgt für alle erwachsenen Sportabzeichen-Absolvent/innen –ob im Sportverein oder bei einer anderen Organisation abgelegt – bei uns im Kreisportbund.

In den meisten Fällen kümmern sich die Sportabzeichen-Prüfer/innen darum, dass ihre Prüfkarte mit den Ergebnissen als Voraussetzung für die Erstellung einer Urkunde bei uns im Kreissportbund ankommt. Manchmal bekommen Sie Ihre fertige und unterschriebene Prüfkarte auch ausgehändigt und Sie können sich zur Beurkundung direkt an uns wenden. Dies ist oftmals dann der Fall, wenn Sie die Urkunde schnell benötigen, z.B. für eine Bewerbung bei der Polizei. Handelt es sich nur um eine einzelne Beurkundung, ist der Vorgang in der Regel schnell erledigt und Sie können Ihre Urkunde gleich mitnehmen. Ihre persönlichen Daten und die erzielten Ergebnisse werden bei der Beurkundung in einem zentralen System gespeichert, das alle datenschutzrechtlichen Bedingungen erfüllt.
Zur Urkunde können Sie auch das passende Abzeichen (Bronze, Silber, Gold) und – für Angehöriger der Bundeswehr – die entsprechenden Ordensschnallen bei uns erwerben. Für die Beurkundung und für den Erwerb des Abzeichens fällt eine Gebühr an, die in ganz Deutschland einheitlich ist. Die aktuelle Gebührenordnung finden Sie im Download-Bereich.

Manche Gesundheits- bzw. Krankenkassen fördern ihre Mitglieder im Sinne der Prävention mit besonderen Aktionen. Hierzu zählt häufig auch der jährliche Erwerb des Sportabzeichens. Mitunter ist hierfür aber alleine die Vorlage der Urkunde nicht ausreichend, sondern seitens der Gesundheitskasse ein weiteres Bescheinigungsformular notwendig. Ein solches Bescheinigungsformular erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung, den notwendigen Stempel und die Unterschrift bei uns.

Beurkundung von Kinder- und Jugendsportabzeichen

Die Beurkundung von Kinder- und Jugendsportabzeichen erfolgt bei uns im Kreis Minden-Lübbecke auf kommunaler Ebene. In manchen Kommunen hat diese Aufgaben das örtliche Sportamt bzw. Sportbüro der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übernommen, in anderen Fällen die ehrenamtlichen Sportabzeichenbeauftragten des örtlichen Stadt- oder Gemeindesportverbandes. Zwei Gründe gibt es für dieses traditionell gewachsene Vorgehen: zum einen werden die meisten Kinder- und Jugendsportabzeichen im Rahmen schulischer Sportveranstaltungen abgelegt und die Schulen haben in der Regel engere Kontakte zu ihren kommunalen Verwaltungen. Zum anderen fallen auch für die Beurkundung der Kinder- und Jugendsportabzeichen – geringere – Gebühren an, die oftmals aber von der Kommune oder auch vom Stadt- oder Gemeindesportverband mit Spendenunterstützungen übernommen werden. Sollten Sie nicht so recht wissen, wie in Ihrer Kommune verfahren wird und an wen Sie sich wenden können, melden Sie sich bei uns, wir helfen auch hier gerne weiter.