Die „Ordensverleihung“ – Urkunde und Abzeichen
Das Deutsche Sportabzeichen ist ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharakter. Deshalb werden die erreichten Leistungen auch beurkundet. Die Ausstellung der Urkunde erfolgt für alle Sportabzeichen-Absolvent/innen bei uns im Kreissportbund – egal, ob die Prüfungen im Sportverein, in der Schule oder bei einer anderen Organisation abgelegt wurden.
Ab 2024 können die Sportabzeichen-Prüfer/innen und Sportlehrer/innen die abgenommenen Leistungen über die neue Plattform „Sportabzeichen digital“ an uns zur Beurkundung übermitteln. Das Einreichen von Prüfkarten in Papierform ist selbstverständlich weiterhin möglich.
Falls Sie Ihre Sportabzeichenurkunde schnell benötigen, zum Beispiel für eine Bewerbung bei der Polizei, können Sie sich zur Beurkundung direkt an uns wenden. Bei einer einzelnen Beurkundung ist der Vorgang in der Regel schnell erledigt und Sie können Ihre Urkunde gleich mitnehmen. Ihre persönlichen Daten und die erzielten Ergebnisse werden bei der Lesitungserfassung und der Beurkundung im neuen Portal „Sportabzeichen digital“ gespeichert, das alle datenschutzrechtlichen Bedingungen erfüllt.
Zur Urkunde können Sie auch das passende Abzeichen (Bronze, Silber, Gold) und – für Angehöriger der Bundeswehr – die entsprechenden Ordensschnallen bei uns erwerben. Für die Beurkundung und für den Erwerb des Abzeichens fällt eine Gebühr an, die in ganz Deutschland einheitlich ist. Die aktuelle Gebührenordnung finden Sie im Download-Bereich.
Manche Gesundheits- bzw. Krankenkassen fördern ihre Mitglieder im Sinne der Prävention mit besonderen Aktionen. Hierzu zählt häufig auch der jährliche Erwerb des Sportabzeichens. Mitunter ist hierfür aber alleine die Vorlage der Urkunde nicht ausreichend, sondern seitens der Gesundheitskasse ein weiteres Bescheinigungsformular notwendig. Ein solches Bescheinigungsformular erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung, den notwendigen Stempel und die Unterschrift bei uns.